
Unsere Liefer-
und Geschäftsbedingungen
I.Allgemeines
1.Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden
AGB genannt) gelten für alle vom
Fotografen durchgeführten Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2.Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw.
des Angebots des Fotografen durch
den Kunden, spätestens jedoch mit der
Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3.Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich
binnen drei
Werktagen zu erklären. Abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden
wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden
erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf
diese schriftlich
anerkennt.
4.Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne
ausdrückliche Einbeziehung auch für alle
zukünftigen Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
II.Überlassenes Bildmaterial
1.Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes
Bildmaterial,
gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher
technischen Form sie vorliegen.Sie gelten insbesondere auch
für elektronisches oder digital übermitteltes
Bildmaterial.
2.Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten
Bildmaterial
um urheberrechtlich geschützte
Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5
Urheberrechtsgesetz handelt.
3.Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen
sind eigenständige Leistungen, die zu
vergüten sind.
4.Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen,
und zwar
auch in dem Fall, dass Schadensersatz
hierfür geleistet wird.
5.Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und
darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen
Zwecken der Sichtung, Auswahl
und technischen Verarbeitung weitergeben.
6.Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt,
Qualität
oder Zustand des Bildmaterials betreffen,
sind innerhalb von 48 Stunden nach
Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
III.Nutzungsrechte
1.Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht
zur einmaligen
Verwendung.
2.Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte
oder Sperrfristen müssen gesondert
vereinbart werden und bedingen einen
Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3.Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für
die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom
Kunden angegebenen Zweck und
in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der
Kunde
angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung
ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich
das Objekt (Zeitung, Zeitschrift
usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse
zur Verfügung gestellt worden ist.
4.Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung ist
honorarpflichtig und bedarf der vorherigen
ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:eine
Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere
in Sammelbänden,produktbegleitenden
Prospekten, bei
Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche
Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des
Bildmaterials, die Digitalisierung,
Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art
(z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien
wie CD-ROM, CDi, Disketten,
Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit
dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials
gem. Ziff.III
3. AGB dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM,
CDi, Disketten oder
ähnlichen Datenträgern,jegliche Aufnahme oder
Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken
oder in anderen
elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive
des Kunden handelt),
die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege
der Daten-fernübertragung oder auf Datenträgern, die zur
öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5.Veränderungen
des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel
zur Erstellung
eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen
und nur bei Kennzeichnung
mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt
fotografiert
oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6.Der Kunde ist nicht
berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf
Dritte, auch nicht auf
andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7.Jegliche
Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter
der Voraussetzung der
Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks
in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
IV.Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung
von
Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn,es
wird ein entsprechend
unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über
das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von
Veröffentlichungsgenehmigungen
bei Sammlungen,
Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung
für die Betextung sowie die sich aus der
konkreten Veröffentlichung
ergebenden Sinnzusammenhänge.
V.Honorare
1.Es gilt das vereinbarte Honorar.
Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen
Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
Das Honorar versteht sich zuzüglich
der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2.Das
Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten
Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2.
AGB. Soll das Honorar auch für
eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3.Durch
den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare,
Kosten für
erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen
etc.)
sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu
Lasten des Kunden.
4.Das Honorar
gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn
das in Auftrag gegebene und
gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht
wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout-
und Präsentationszwecke
fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens
€ 75,00
pro Aufnahme an.
5.Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts
ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechts-
kräftig festgestellten
Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung
mit bestrittenen aber
entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VI.Rückgabe
des Bildmaterials
1.Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich
nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung,
spätestens
jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen
sind zwei
Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf
der
schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2.Überlässt der Fotograf
auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich
zum Zwecke
der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung
in Betracht
kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens
innerhalb eines Monats
nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist
vermerkt ist. Eine
Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie
vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
3.Die Rücksendung
des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher
Verpackung.
Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung
während des Transports bis zum Eingang beim
Fotografen.
VII.Vertragsstrafe,
Blockierung, Schadensersatz
1.Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des
Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder
Weitergabe des Bildmaterials
ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen
Nutzungshonorars zu
zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2.Bei
unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein
Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars
zu zahlen.
3.Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung)
ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.V.1. oder 2.
gesetzten Fristen
eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von € 0,25 pro Tag und Bild
für s/w- oder Color-Abzüge
oder Dia-Duplikate € 1,00 pro Tag
und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4.Für beschädigtes,
zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadens-ersatz zu
leisten, ohne
dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in
Höhe von € 40,00 pro s/w- oder Colorabzug oder
KB-Dia-Duplikat €
125,00
pro Mittel- oder Groß-format-Dia-Duplikat € 250,00 pro Dia-Original,
Negativ oder
anderem Unikat € 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ
oder anderem Unikat.Bei Beschädigungen sind
die Sätze entsprechend
dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit
herabzusetzen.Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass
ein höherer bzw. geringerer oder
gar kein Schaden eingetreten ist.
5.Bei
fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung
ohne Angabe, welches
Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet
worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des
Nutzungshonorars
zu zahlen.
6.Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei
Nutzungsrechte begründet.
VIII.
1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2.Nebenabreden zum
Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.Die
etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
AGB berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien
verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine
sinnentsprechende
wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich
und juristisch
am nächsten kommt.
4.Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
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